Ja, im Rahmen des Unterrichts – beispielsweise auch für die Nutzung im Distanzunterricht – ist die Nutzung der Plattform an unserer Schule verpflichtend.
Wir weisen ferner darauf hin, dass es sich bei der landesweiten Lernplattform gemäß § 5a Abs. 1 Schuldatenschutzverordnung um einen digitalen Schuldienst handelt, für den keine Einwilligung zur Nutzung Ihrerseits erforderlich ist.
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